Servicebedingungen
Gültig ab 01. Mai 2023
Für die Entsendung von Montage-Personal im Inland gelten für Aufstellungs-, Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten folgende Bedingungen.
Alle im Folgenden genannten Kostensätze verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend berechnet.
1. Verrechnungssätze
Kostensätze bei normaler täglicher Einsatzzeit von 8 Stunden, montags bis freitags je Arbeits- und Fahrstunde
- Servicetechniker 88,00 €
- Programmierer CNC Drehen/ Fräsen 92,00 €
- Maschinenstunden – Fräs- und Schleifarbeiten 95,00 €
- Maschinenstunden – Bohrwerk mit 5-Seiten-Bearbeitung 135,00 €
2. Zuschläge in % der Verrechnungssätze
- Für die erste und zweite Mehreinsatzstunde montags bis freitags 25 %
- Für jede weitere Mehreinsatzstunde montags bis freitags 50 %
- Für Nachtarbeitsstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr 50 %
- Für Einsätze an Samstagen 50 %
- Für Einsätze an Sonntagen 100 %
- Für Einsätze an Feiertagen 200 %
- Bei Arbeiten unter erschwerten Verhältnissen, z. B. in übermäßig heißen und kalten Räumen oder in solchen Räumen, in denen erhöhte Unfallgefahr besteht, wird auf die Verrechnungssätze ein Zuschlag von 15 % erhoben.
3. Auslösung
- Tagessatz 68,00 €
- Tagessatz bei Kurzzeiteinsätzen je Stunde 9,80 €
- Tagessatz Übernachtung 120,00 €
4. Reisekosten
- Für PKW – Reisen berechnen wir pro gefahrenen Kilometer 0,85 €
5. Arbeitsvorbereitung
- Servicepauschale für Montageeinsätze 89,00 €
- Bei Flugreisen berechnen wir die Kosten für Flugticket, Taxis etc. nach tatsächlichem Aufwand sowie die Reisezeit gemäß o. g. Verrechnungssätzen.
6. Nebenarbeiten
Zu Lasten des Auftraggebers gehen sämtliche Maurer-, Anstreicher- Schmiede-, Schweiß-, Maler- und evtl. Maschinenarbeiten, ebenfalls die Herstellung elektrischer und sonstiger Anschlüsse. Unseren Mitarbeitern sind auf Verlangen die üblicherweise für die Aufstellungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten notwendigen Hilfskräfte sowie sämtliche benötigten Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Vorrichtungen, Transportmittel, Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft und verschließbare Aufbewahrungsgelegenheiten für mitgebrachte Werkzeuge, Kleidung etc., ebenfalls geeigneter Aufenthaltsraum einschließlich Waschgelegenheit auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat ferner unseren Mitarbeitern bei Arbeiten in unfallgefährdeten Räumen die erforderliche Schutzvorrichtung zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, sind unsere Mitarbeiter nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, die Durchführung der Arbeiten zu verweigern. Für Schäden, die uns und unseren Mitarbeitern infolge fehlender Schutzkleidung entstehen, ist der Auftraggeber in jedem Falle uneingeschränkt haftbar.
7. Arbeitsbescheinigung
Unseren Mitarbeitern ist die aufgewendete Arbeits- und Wartezeit auf Ihrem Stundenzettel zu bescheinigen. Etwaige Unrichtigkeiten sind seitens des Auftraggebers schriftlich zu vermerken. Die Angaben auf dem Stundenzettel werden unseren Rechnungen zugrunde gelegt und sind für beide Teile maßgebend.
Verweigert der Auftraggeber die Bescheinigung zu erteilen oder ist es unseren Mitarbeitern aus zwingenden Gründen nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, werden unserer Rechnung die Angaben zugrunde gelegt, die von unseren Mitarbeitern im Bericht festgehalten wurden. Eine Durchschrift des Stundenzettels erhält der Auftraggeber zusammen mit unserer Rechnung.
8. Abnahme
Jede Arbeit ist grundsätzlich nach Beendigung vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten abzunehmen und die ordnungsgemäße Übernahme der Maschine oder Anlage unseren Mitarbeitern auf der Arbeitsbescheinigung zu bestätigen.
Nimmt der Auftraggeber die Maschine, Anlage oder Arbeitsleistung nicht ab, so gilt die Abnahme mit dem Tage der Abreise unserer Mitarbeiter als vollzogen, falls der Auftraggeber nicht binnen 8 Tagen nach Abreise der Mitarbeiter schriftlich widerspricht.